Der private Mitfahrdienst Uber darf seinen Service auch in Berlin vorerst weiterhin legal betreiben. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dem zuständigen Landesamt mitgeteilt, vor einer Vollstreckung auf die endgültige Entscheidung der Kammer zu warten.
Das Verbot wurde dadurch nun vorläufig ausgesetzt. Auch in Hamburg wurde ein drohendes Aus der Mitfahr-App (vorerst) erfolgreich abgewendet. Das Unternehmen gab die Entscheidung auf der Firmeneigenen Website bekannt und schreibt: „Auf Bitten der zuständigen Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat heute das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten zugesichert, dass vor einer Entscheidung der Kammer im vorläufigen Rechtsschutzverfahren von einer Vollstreckung des gegenüber Uber ausgesprochenen Verbots abgesehen wird.“
Somit darf Uber seine App bzw. den Fahrdienst weiterhin legal betreiben und muss keine Strafen fürchten. Das Landesamt Berlin hatte Geldstrafen in einer Höhe von 25.000€ angedroht, sollte das Angebot unverändert weitergeführt werden.
Uber betreibt eine Mitfahrdienst App, über die man kostengünstig von A nach B kommen soll. Die Fahrer sind dann meist Privatleute mit eigenen PKW. Vor allem Taxifahrer kritisieren dieses Modell aufgrund der günstigeren Preise stark. Laut Fabien Nestmann, Sprecher von Uber Deutschland soll in Zukunft ein „konstruktiven Dialog mit allen Beteiligten“ stattfinden. Außerdem betonte er erneut, dass bei allen Fahrten ein umfassender Versicherungsschutz bestehe.
Ein endgültiges Urteil wie es nun weitergehen soll gibt es noch nicht.
Ich kann dem Dienst nach wie vor einfach nichts abgewinnen. Die Taxifahrer suchen sich die Preise schließlich nicht selbst aus und im Ernstfall möchte ich mich nicht mit einem US-Konzern vor Gericht streiten müssen falls einem auf der Fahrt doch etwas zustößt und die Versicherung nicht zahlt. Man weiß ja wie Versicherungen ticken.
Schade!