Der Online-Bezahldienst wird beschuldigt, seine marktbeherrschende Stellung auszunutzen und damit den Wettbewerb zu verzerren.
Laut Kartellamtspräsident Andreas Mundt hat PayPal in Deutschland einen Marktanteil von über 90 Prozent und sei somit ein „wesentlicher Akteur“ im Online-Bezahlsegment. Das Unternehmen werde beschuldigt, seine Marktmacht dazu zu nutzen, um andere Unternehmen zu benachteiligen und den Wettbewerb zu verzerren.
PayPal weist die Vorwürfe zurück und betont, dass es sich bei den Untersuchungen des Kartellamts lediglich um eine „routinebasierte Prüfung“ handele. Das Unternehmen betont, dass es sich stets an alle geltenden Gesetze und Vorschriften halte und den Wettbewerb nicht beeinträchtige.
Das Bundeskartellamt hat nun eine Untersuchung eingeleitet, um die Vorwürfe gegen PayPal zu prüfen. Sollten sich die Vorwürfe als wahr herausstellen, kann das Kartellamt gegen das Unternehmen rechtliche Schritte einleiten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Untersuchung des Bundeskartellamts entwickeln wird und ob PayPal tatsächlich gegen Wettbewerbsgesetze verstoßen hat. In jedem Fall wird das Ergebnis dieser Untersuchung für PayPal von großer Bedeutung sein und möglicherweise auch Auswirkungen auf den Online-Bezahlmarkt haben.