DENIC, die Registrierungsstelle für die deutsche Top-Level-Domain, offeriert Registraren neu die treuhänderische Hinterlegung ihrer Domaindaten. Die Genossenschaft ist der erste Data-Escrow-Provider, dessen Verträge nicht amerikanischem Recht unterstehen. Ihre Speicherserver stehen zudem ausschließlich in Europa. Für Registrare aus der EU, die einen Konflikt mit dem europäischen Datenschutzrecht vermeiden wollen, ist DENIC daher eine interessante Alternative zu den übrigen Escrow-Anbietern.
Data-Escrow schützt vor Domainverlust
Registrare müssen regelmäßig eine Kopie der von ihnen verwalteten Domaindaten bei einem bei einem neutralen Dritten – dem Data-Escrow-Provider – hinterlegen. Das verlangt die ICANN, die Koordinationsstelle für die Vergabe von Domainnamen und IP-Adressen, in ihren Zulassungsbedingungen. Fällt ein Registrar – beispielsweise wegen Insolvenz – aus, weist ICANN die treuhänderisch hinterlegten Daten einem anderen zu. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass beim Untergang eines Registrars keine Domains verloren gehen.
Escrow-Verträge unter deutschem Recht
Bereits im Juni 2016 akkreditierte die ICANN DENIC als Escrow-Anbieter für Registrare. Nach mehrmonatigem Testbetrieb schloss die Genossenschaft am 15. März 2017 den ersten regulären Vertrag für ihre Treuhanddienste. Es handelt sich um einen Dreiecksvertrag zwischen der ICANN, DENIC und dem Registrar Global Village, der schon am Testbetrieb teilnahm. Das Besondere an diesem Vertrag, der DENIC als Vorlage für künftige Verträge dient, ist, dass zwischen ihr und Global Village deutsches Recht gilt.
Nur wenn die ICANN involviert ist, kommt kalifornisches Recht zur Anwendung. Außerdem durfte der Registrar bei Vertragsschuss wählen, ob bei Streitigkeiten ein deutsches Gericht oder ein Schiedsgericht mit Sitz in der Schweiz zuständig ist.
Europäischer Datenschutzstandard gewährleistet
Damit besitzt DENIC gegenüber interessierten Registraren ein Alleinstellungsmerkmal: Die übrigen sechs Escrow-Provider, zwei davon aus Europa, bieten lediglich Verträge nach kalifornischem Recht. Kommt hinzu, dass DENIC garantiert, die hinterlegten Domaindaten ausschließlich im europäischen Raum zu speichern. Die derzeitigen Serverstandorte sind Frankfurt und Amsterdam. Eine Datenübermittlung in die Vereinigten Staaten findet nicht statt. Angesichts der unsicheren Rechtslage um das Privacy-Shield-Abkommen und der politischen Situation in den USA erwartet DENIC einen Konkurrenzvorteil im Geschäft mit europäischen Registraren. So zeigte sich Marcus Fauré, der Chef von Global Village, anlässlich der Vertragsunterzeichnung erleichtert, dass seine Kundendaten nun rechtssicher in Europa hinterlegt sind.
Erweiterung der Escrow-Dienste geplant
Für DENIC ist der Escrow-Service für Registrare bloß ein Anfang. Die Genossenschaft hat vor, ihre Treuhanddienste künftig auf Registrierungsstellen zu erweitern, die ebenfalls der Escrow-Pflicht unterstehen. DENIC hat sich um die Zulassung als Escrow-Agent für Registries der neuen generischen Top-Level-Domains (wie „.berlin“, „.bank“ oder „.guru“) beworben. Der Vorstand ist optimistisch, von der ICANN bald grünes Licht zu erhalten.